Batteriesysteme für unterbrechungsfreie Stromversorgungen sind in vielen industriellen und medizinischen Anwendungen unverzichtbar. Doch was geschieht mit den Energiespeichern, wenn ihre Lebensdauer endet? OGi-Batterien gelten aufgrund ihrer Inhaltsstoffe als gefährlicher Abfall und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Für Installateure, Elektrofachbetriebe und Betreiber bedeutet dies: Die Entsorgung erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch rechtliches Bewusstsein. Fehler können zu erheblichen Bußgeldern und ökologischen Schäden führen. Gleichzeitig bietet eine professionelle Entsorgung die Chance, Ressourcen zurückzugewinnen und aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Bei PSG Elektronik verstehen wir die Herausforderungen, mit denen Sie als Fachbetrieb konfrontiert sind – von der Auswahl geeigneter USV-Batterien bis hin zur rechtskonformen Entsorgung am Ende ihres Lebenszyklus.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Vorgaben und Betreiberpflichten im Überblick
- Fachgerechte Entsorgung in der Praxis
- Recyclingquoten und Umweltbilanz
- Tipps für Installateure und Betreiber im Umgang mit Altbatterien
- Fazit: Entsorgung mit Verantwortung
Das Wichtigste in Kürze
- OGi-Batterien zählen zu gefährlichen Abfällen und unterliegen BattG sowie ElektroG mit umfassenden Dokumentationspflichten.
- Der fachgerechte Transport erfordert ADR-konforme Verpackung, Kennzeichnung und Beauftragung zertifizierter Entsorgungsbetriebe.
- Professionelles Recycling ermöglicht hohe Rückgewinnungsquoten bei Blei und schont natürliche Ressourcen.
- Betreiber und Installateure müssen Personal schulen, Lagervorschriften einhalten und Nachweise dokumentieren.
Gesetzliche Vorgaben und Betreiberpflichten im Überblick
Die Entsorgung von OGi-Batterien ist in Deutschland durch das Batteriegesetz (BattG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt. Diese Vorschriften definieren klare Pflichten für alle Akteure entlang der Verwertungskette – von Herstellern über Händler bis hin zu Betreibern und Installateuren.
Das BattG verpflichtet Hersteller und Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme ausgedienter Batterien. Betreiber industrieller USV-Anlagen müssen Altbatterien getrennt sammeln und ausschließlich an autorisierte Sammelstellen oder Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Dabei ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich: Jede Übergabe muss durch Entsorgungsnachweise belegt werden, die im Rahmen von Audits oder behördlichen Prüfungen vorgelegt werden können.
Zusätzlich greift das ElektroG bei Batterien, die in elektrischen Geräten verbaut sind. Hier besteht für Inverkehrbringer eine Registrierungspflicht bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Wer als Installateur oder Betreiber Batterien austauscht, muss sicherstellen, dass die Entsorgung über registrierte Systeme erfolgt. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Das lässt sich durch systematische Prozesse vermeiden.
Die Verantwortung endet nicht mit der Übergabe an einen Entsorger. Betreiber haften auch für die ordnungsgemäße Durchführung durch beauftragte Dienstleister. Deshalb empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zugelassen sind und die Einhaltung aller Vorschriften garantieren.

Fachgerechte Entsorgung in der Praxis
Der praktische Entsorgungsprozess beginnt bereits beim Ausbau der Batterien aus der USV-Anlage. OGi-Batterien enthalten aggressive Elektrolytlösungen und bestehen aus spannungsführenden Komponenten, die bei unsachgemäßer Handhabung Kurzschlüsse oder Leckagen verursachen können. Vor dem Transport müssen die Pole daher mit isolierendem Material abgedeckt werden, beispielsweise durch Kunststoffkappen oder selbstklebendes Isolierband.
Die Verpackung richtet sich nach den Vorschriften der ADR-Richtlinie für Gefahrguttransporte. Batterien müssen in säurebeständigen Behältern transportiert werden, die mechanische Beschädigungen verhindern und auslaufende Flüssigkeiten auffangen.
Dabei gilt:
- Verwendung geprüfter Verpackungen nach UN-Standards
- Kennzeichnung mit Gefahrgutlabel
- Beifügung von Begleitpapieren mit UN-Nummer und Abfallschlüsselnummer
Für den Transport größerer Mengen ist ein Beförderungspapier nach ADR erforderlich. Hier werden Absender, Empfänger, Abfallart und Menge dokumentiert. Die Übergabe erfolgt an einen Entsorgungsfachbetrieb, der über die notwendigen Genehmigungen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz verfügt.
Nach Abschluss der Entsorgung erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis, der als rechtlicher Beleg dient und aufbewahrt werden muss.
Recyclingquoten und Umweltbilanz
OGi-Batterien bestehen zu einem Großteil aus wiederverwertbaren Materialien. Das Recycling erfolgt in spezialisierten Anlagen, die Blei, Kunststoffgehäuse und Elektrolytlösungen in separate Stoffströme trennen. Dabei werden hohe Rückgewinnungsraten von über 90 Prozent bei Blei erreicht – ein beachtlicher Wert, der die Effizienz moderner Recyclingprozesse unterstreicht.
Der Prozess beginnt mit der mechanischen Zerlegung: Gehäuse werden von den Bleiplatten getrennt, Elektrolyt wird neutralisiert und aufbereitet. Das gewonnene Blei wird eingeschmolzen und zu Sekundärrohstoff verarbeitet, der in der Produktion neuer Batterien oder anderer Industrieprodukte zum Einsatz kommt. Kunststoffanteile werden granuliert und finden Verwendung in der Automobilindustrie oder im Bauwesen.
Die Umweltbilanz professioneller Batterierecyclingverfahren ist beeindruckend. Gegenüber der Primärgewinnung von Blei aus Erzen lässt sich hier erheblich Energie einsparen. Gleichzeitig sinken die CO₂-Emissionen deutlich, da energieintensive Verhüttungsprozesse entfallen. Durch Kreislaufwirtschaft wird der Bedarf an Rohstoffen aus Bergbau reduziert und ein Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Verringerung von Umweltbelastungen durch Abbauaktivitäten geleistet.
Tipps für Installateure und Betreiber im Umgang mit Altbatterien
Die sichere Handhabung von Altbatterien erfordert strukturierte Abläufe und geschultes Personal. Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:
Lagerung nach ADR-Vorgaben: Altbatterien sollten in separaten, gekennzeichneten Bereichen gelagert werden. Der Lagerort muss über säurebeständige Auffangwannen verfügen und gegen unbefugten Zugriff gesichert sein. Direkte Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen sind zu vermeiden, da sie die Korrosion beschleunigen können.
Personalschulung: Mitarbeiter, die mit dem Ausbau, Transport oder der Lagerung von Batterien betraut sind, benötigen eine Unterweisung in Gefahrstoffverordnung und ADR-Vorschriften. Schutzausrüstung wie säurefeste Handschuhe, Schutzbrillen und Schutzkleidung sind verpflichtend.
Für eine reibungslose Entsorgung empfiehlt sich die Einbindung etablierter Rücknahmesysteme. Organisationen wie die Stiftung GRS Batterien oder die European Recycling Platform (ERP) bieten flächendeckende Sammel- und Verwertungsstrukturen. Sie übernehmen die logistische Abwicklung und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Zudem bieten sie digitale Tools zur Nachweisführung, die die Dokumentation erheblich vereinfachen.
Fazit: Entsorgung mit Verantwortung
Die fachgerechte Entsorgung von OGi-Batterien ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist Ausdruck unternehmerischer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft. Durch die Einhaltung der Vorschriften aus BattG und ElektroG schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Regressforderungen. Gleichzeitig leisten Sie einen messbaren Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Reduktion von CO₂-Emissionen.
Für Installateure und Betreiber bedeutet dies: Investieren Sie in klare Prozesse, schulen Sie Ihr Personal und arbeiten Sie mit zertifizierten Partnern zusammen. Die Dokumentation jeder Entsorgung sichert Sie rechtlich ab und schafft Transparenz für Kunden und Auftraggeber. Bei PSG Elektronik unterstützen wir Sie nicht nur bei der Auswahl passender Stromversorgungslösungen, sondern auch mit Informationen zu Betrieb und Entsorgung. So gewährleisten Sie gesetzeskonformes Handeln und tragen aktiv zur Kreislaufwirtschaft bei – ein Wettbewerbsvorteil, der in Zeiten steigender Nachhaltigkeitsanforderungen an Bedeutung gewinnt.